Hast Du gewusst, dass Du die Kosten dieser Weiterbildung in Deutschland (Österreich ähnlich, siehe hier) steuerlich als Werbungskosten absetzen kannst?
Und zwar entweder zu 100% komplett, oder anteilsmäßig, je nach Deinem beruflichen Status. Eine Chance, die Du unbedingt nutzen solltest!
Die Erklärung dazu:
Vollständige Absetzbarkeit als Werbungskosten
Weiterbildungskosten können vollständig als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden, wenn sie in direktem Zusammenhang mit dem Beruf stehen.
- Vollständige Absetzbarkeit: Wenn die Weiterbildung nachweislich der beruflichen Weiterentwicklung dient, können sämtliche Kosten vollständig abgesetzt werden, ohne dass eine Obergrenze greift.
Bedingungen für die Absetzbarkeit:
- Beruflicher Zusammenhang: Die Weiterbildung muss im Zusammenhang mit dem aktuellen Beruf stehen und dazu beitragen, die beruflichen Fähigkeiten zu erweitern oder zu vertiefen.
Beispiel: Ein Marketing-Manager, der eine Weiterbildung im Bereich Big Data-, Automation-, KI- und Metaverse-Marketing absolviert, kann diese vollständig absetzen, da sie die berufliche Tätigkeit direkt unterstützt. Oder ein Marketingkaufmann, eine Marketingkauffrau möchte sich beruflich zum Digital Marketing Specialist (m/w/d) weiterentwickeln, um für die neuesten Trends im digitalen Marketing up to date zu bleiben.
Nachweis:
- In bestimmten Fällen kann es erforderlich sein, den beruflichen Nutzen der Weiterbildung nachzuweisen. Hierfür können zusätzlich zur Rechnung Zeugnisse oder eine Bestätigung des Arbeitgebers hilfreich sein, die bestätigen, dass die Weiterbildung für die berufliche Entwicklung relevant ist.
Kosten, die abgesetzt werden können
Zu den absetzbaren Kosten zählen Kursgebühren, Fachliteratur, Reise- und Übernachtungskosten (falls die Weiterbildung ortsgebunden ist) und andere mit der Weiterbildung verbundene Ausgaben. Diese Kosten müssen natürlich von Dir im ersten Schritt selbst bezahlt werden und werden dann im Nachgang bei Deiner Steuererklärung geltend gemacht.
Steuerliche Anerkennung durch das Finanzamt
Das Finanzamt prüft in der Regel, ob die Weiterbildung in einem sachlichen Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht. Eine detaillierte Beschreibung der Weiterbildung und ihrer Relevanz für den Beruf kann notwendig sein.
Nur 1 Weiterbildung pro Jahr absetzbar? Nein – mehrere Weiterbildungen möglich!
Es ist möglich, mehrere Weiterbildungen pro Jahr steuerlich abzusetzen, wenn jede der Weiterbildungen der beruflichen Entwicklung dient.
Eintrag in der Steuererklärung
Die Weiterbildungskosten werden in der Anlage N (für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) der Einkommensteuererklärung eingetragen.
Konkrete Eintragung:
Die Kosten (z. B. Kursgebühren) trägt man im Bereich “Werbungskosten” ein, der unter den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu finden ist.
Insbesondere ist das Feld für „Fortbildungskosten“ relevant, in dem Du die gesamten Ausgaben für die Weiterbildung eintragen kannst.
Bei Reise- und Übernachtungskosten (falls zutreffend) gibt es ebenfalls spezielle Felder in der Anlage N, in denen Du diese Ausgaben angeben kannst.
Weiterbildungen ohne direkten Berufszusammenhang (anteilige Absetzbarkeit)
Wenn eine Weiterbildung nicht direkt mit dem aktuellen Beruf verbunden ist (z. B. ein Kurs, der zwar beruflich nützlich ist, aber nicht direkt im Zusammenhang mit der aktuellen Tätigkeit steht), kann der anteilige Betrag der Weiterbildungskosten abgesetzt werden.
Berechnung des Anteils:
Der Anteil, der abgesetzt werden kann, hängt von der beruflichen Relevanz der Weiterbildung ab. Hier ein Beispiel:
Projektmanagement-Kurs für den Bürojob:
Angenommen, Du belegst bei uns den Projektmanagement Fernkurs, der 199 Euro kostet, aber der Kurs ist nur teilweise relevant für Deinen aktuellen Job (z. B. im Büroalltag werden nur bestimmte Projektmanagement-Methoden angewendet, die nicht im vollen Umfang benötigt werden). In diesem Fall könntest Du den beruflichen Nutzen des Kurses schätzen und einen anteiligen Abzug beantragen:
Wenn Du den Kurs nur 50% für Deinen aktuellen Beruf verwendest, könntest Du 99,50 Euro der Kursgebühren absetzen.
Falls Du den Kurs in höherem Umfang für Deine Arbeit nutzt, zum Beispiel 75%, könntest Du ca. 149 Euro absetzen.
Der genaue Anteil muss begründet und plausibel gemacht werden. In der Regel reicht es aus, dem Finanzamt eine Kurzbeschreibung zu liefern, warum der Kurs nur teilweise für Deinen Beruf von Bedeutung ist.
Weitere Förderungsmöglichkeiten, z.B. die Bezahlung durch Deinen Arbeitgeber, Bildungsgutscheine der Bundesländer, Rabatte von uns und weitere mehr findest Du in unserem Förderbereich.