Eine gut geplante Finanzierung ist für ein Fernstudium die halbe Miete.
Dabei sind wir fair und transparent: Wir verzichten grundsätzlich auf unnötige Gimmicks, die die Studiengebühren zusätzlich erhöhen würden. Dazu zählen vor allem teure Service-Hotline-Nummern, Apps und Studienskripte mit Effektpapier.
Auf dieser Seite stellen wir Dir kurz einige Finanzierungsmöglichkeiten vor, die Du nutzen kannst. Weitere Maßnahmen werden wir im Laufe der Zeit aufnehmen.
Azubis, Rentner, Arbeitssuchende, Schwerbehinderte
Ehemalige Studierende von uns
Bundeswehrangehörige
Anerkennung von Vorleistungen
Digital studieren
Rabatt bei Einmalzahlung
* gilt nicht für Kurse auf smarketing-akademie.de/mooc und nicht auf Vollzeitstudiengänge; nicht mit anderen Rabatten und Gutscheinaktionen kombinierbar
** gilt nicht für Einzelkurse; gilt nicht für Kurse auf smarketing-akademie.de/mooc
*** gilt nicht für Einzelkurse; gilt nicht für Kurse auf smarketing-akademie.de/mooc
Kostenübernahme durch den Arbeitgeber
Steuerliche Absetzung:
Weiterbildungsstipendium
Bildungsurlaub
Vereinzelte Bundesländer bieten Förderprogramme bzw. Finanzierungshilfen an, wobei die jeweiligen Ministerien zuständig sind. Etwaige Förderanträge sind damit ausschließlich beim jeweiligen Landesministerium zu stellen und noch vor Beginn der Weiterbildungsaufnahme bei uns.
Im Folgenden geben wir einen Einblick in mögliche Förderprogramme.
Für Bundesländer, die nicht aufgeführt sind, sind wir unter Umständen nicht berechtigt, eine Förderung anzunehmen, oder eine Förderung wird derzeit nicht angeboten.
Bayern
2.000 Euro Förderprämie erhalten diejenigen, die eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Aufstiegsprüfung (gewerblich/kaufmännisch, öffentlicher Dienst, Land- oder Hauswirtschaft) erfolgreich abgeschlossen haben. Eine Antragsstellung ist nicht notwendig, da potenzielle Begünstigte automatisch kontaktiert werden. Die Prüfung der Fortbildung muss dabei bei einer zuständigen Stelle in Bayern abgelegt worden sein. Zudem muss sich der Hauptwohnsitz oder der Ort der Beschäftigung in Bayern befinden.
Ansprechpartner: www.stmwi.bayern.de
Bremen
Du bist mit einer Prämienhöhe von 4.000 Euro förderfähig, sofern Du erfolgreich eine abgeschlossene Aufstiegsfortbildung (nicht akademisch; gemäß AFBG) absolviert hast. Zudem muss Dein Hauptwohnsitz oder der Sitz der Beschäftigung seit min. 6 Monaten in Bremen liegen. Weiterhin muss die Abschlussprüfung nach dem 01.01.2019 abgelegt worden sein.
Ansprechpartner: Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, anna.reiners@wah.bremen.de
Hamburg und Hessen
Alle Absolventen einer Aufstiegsprüfung (Meister) nach dem BBiG oder der HwO können eine Einmalprämie in Höhe von 1.000 Euro erhalten. Der Hauptwohnsitz oder Ort der Beschäftigung muss dabei in Hamburg bzw. Hessen liegen. Weiterhin muss die Prüfung in Hamburg bzw. Hessen abgelegt worden sein.
Ansprechpartner Hamburg: www.hwk-hamburg.de
Ansprechpartner Hessen: www.hihk.de
Hamburg
Sozialversicherungspflichtige Beschäftige werden mit bis zu 50% der Fortbildungskosten gefördert, sofern sie min. 15 Stunden pro Woche arbeiten, mehr als 450 Euro monatlich verdienen und in einem Unternehmen arbeiten, in welchem maximal 240 Beschäftigte tätig sind. Die Höhe der Förderung ist pro Jahr auf 750 Euro beschränkt. Förderungsfähig sind unsere Vollstudiengänge und Fokuskurse, sofern die Gesamtkosten mehr als 250 Euro betragen.
Ansprechpartner: www.weiterbildungsbonus.net
Mecklenburg-Vorpommern
Gefördert werden Meister, die sich in ihre Handwerksrolle eintragen können (gemäß Anlage A und B1 Handwerksordnung). Von der Förderung ausgenommen sind Handwerksbetriebswirte, Meister und Techniker außerhalb des Handwerks und der Industrie. Für eine bestandene Meisterprüfung erhält der oder die Begünstige eine Prämie von 2.000 Euro, wobei diese spätestens 12 Monate nach bestandener Prüfung beantragt werden muss.
Ansprechpartner: www.hwk-omv.de
Nordrhein-Westfalen
Förderungsfähig sind alle unsere Kurse, die dem Erhalt der Beschäftigung und der beruflichen Weiterqualifizierung dienen. Gefördert werden Berufsrückkehrer (öffentlicher Dienst ausgenommen) und Beschäftigte, die in NRW in Unternehmen mit max. 249 Mitarbeitenden arbeiten und deren Jahreseinkommen zwischen 20.000 und 40.000 Euro (Einzelveranlagung; bei gemeinsamer Veranlagung jeweils das Doppelte) beträgt. Es können 50% der Kurskosten, max. jedoch 500 Euro, je Bildungsscheck beantragt werden.
Ansprechpartner: www.weiterbildungsberatung.nrw
Niedersachsen
Industrie- und Fachmeister im landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder hauswirtschaftlichen Bereich (Handwerk ausgenommen) oder im gewerblich-technischen Bereich können eine Weiterbildungsprämie in Höhe von 1.000 Euro erhalten. Diese Prämie muss bei der Investitions- und Förderbank Niedersachsen beantragt werden. Voraussetzungen: Die Meisterprüfung muss vollständig und nach dem 01.07.2020 abgeschlossen worden sein. Weiterhin muss sich der Hauptwohnsitz oder der Ort der Beschäftigung seit min. 6 Monaten in Niedersachsen befinden.
Ansprechpartner: beratung@nbank.de
Rheinland-Pfalz
Förderungsfähig sind alle unsere Kurse, sofern sie dem Erhalt der Beschäftigung in einem ausgeübten Beruf oder der Verbesserung der Fach- und/oder Sozialkompetenzen dienen. Gefördert werden diejenigen mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, die ein Jahreseinkommen von mehr als 20.000 Euro (Einzelveranlagung; bei gemeinsamer Veranlagung das Doppelte) haben oder deren Jahreseinkommen weniger als 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) beträgt, sofern die Kosten der Weiterbildung mehr als 1.000 Euro betragen. Von der Förderung ausgenommen sind Auszubildende, Gewerbetreibende, Freiberufliche, Studierende, Schüler, Selbstständige und unerwerbsfähige Personen. Die Förderung beträgt 50% für durchgeführte Kurse. Maximal werden 1.500 Euro pro Person und Weiterbildung im Jahr gefördert.
Ansprechpartner: www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/foerderprogramm-qualischeck-2021-2027
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Weiterhin gewährt Rheinland-Pfalz allen, die eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige öffentlich-rechtliche Weiterbildungsprüfung in gewerblichen und kaufmännischen Berufen abgelegt haben. Dieser Aufstiegsbonus I beträgt 2.000 Euro. Hierfür muss der Hauptwohnsitz oder der Beschäftigungsort in Rheinland-Pfalz sein. Die Meisterprüfung muss zudem vor einer zuständigen Stelle des Landes Rheinland-Pfalz absolviert worden sein.
Ansprechpartner: www.pfalz.ihk24.de
Saarland
Einen Bonus von 1.000 Euro erhalten Absolventen einer Aufstiegsfortbildung im kaufmännischen und landwirtschaftlichen und im gewerblich-technischem Bereich, sofern der Abschluss dem Niveau DQR 6 oder 7 zugerechnet werden kann sowie staatlich geprüfte Techniker mit abgeschlossener Prüfung im Saarland. Der Antrag (1x pro Kalenderjahr) muss innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses gestellt werden. Weitere Voraussetzungen: Die Prüfung muss vor der HWK, IHK oder LWK des Saarlandes erfolgreich abgelegt worden sein. Zudem muss sich der Hauptwohnsitz oder der Sitz der Beschäftigung zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung bzw. zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses im Saarland befunden haben.
Ansprechpartner: www.saarland.de
Sachsen
Das Land Sachsen fördert mit bis zu 50% der Kurskosten Arbeitnehmer und Beschäftigte bis zu einem Einkommen (brutto) von 3.300 Euro. Geringfügig Beschäftigte erhalten 80% der Kurskosten, sofern ihr Entgelt 450 Euro monatlich nicht übersteigt. Der Hauptwohnsitz muss sich in Sachsen befinden. Förderfähig sind alle unsere Kurse, sofern sie der beruflichen Weiterbildung dienen bzw. die Chance auf eine Beschäftigung erhöhen. Voraussetzung weiterhin ist, dass die Kosten der Fortbildung min. 1.000 Euro betragen.
Ansprechpartner: www.sab.sachsen.de
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Den Meisterbonus-Sachsen erhalten Industriemeister, Handwerksmeister, Fachmeister und Meister aus grünen Berufen, sofern ihre Meisterprüfung vor einer zuständigen Stelle des Landes Sachsen abgelegt wurde. Der Hauptwohnsitz oder Ort der Beschäftigung muss sich ebenfalls in Sachsen befinden bzw. zur Zeit der Prüfungsanmeldung oder zum Zeitpunkt der Prüfungsergebnisfeststellung befunden haben. Die Prämie beträgt 1.000 Euro.
Ansprechpartner: www.leipzig.ihk.de
Sachsen-Anhalt
Gefördert werden Arbeitslose (ohne Leistungsanspruch nach SGB II / III), volljährige Auszubildende in einem Ausbildungsverhältnis, volljährige Schüler in einer Berufsausbildung an Berufsfachschulen sowie Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt unter 4.575 Euro pro Monat. Der Zuschuss beträgt 60 bis 90%, je nach Art und Höhe des Einkommens. Förderfähig sind alle unsere Kurse, sofern sie eine berufliche Weiterbildung (Kurskosten min. ab 1.000 Euro) darstellen oder zum Erhalt einer Zusatzqualifikation (Kurskosten min. ab 500 Euro) dienen.
Ansprechpartner: www.ib-sachsen-anhalt.de
Schleswig-Holstein
Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein können die Kosten einer beruflichen Weiterbildung für Beschäftigte mit Arbeitsort in Schleswig-Holstein bezuschusst werden. Dies bietet den Anreiz und die Chance, die eigene Qualifikation zu verbessern und die berufliche Zukunft bestmöglich zu sichern. Nicht antragsberechtigt sind Auszubildende und Selbstständige.
Mit dem Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein werden Seminarkosten für die berufliche Weiterbildung gefördert. Bei Fernunterricht ist eine Zulassung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) erforderlich.
Der Zuschuss zur beruflichen Weiterbildung beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro pro Antragsteller und Kalenderjahr. Die verbleibenden 60 Prozent der Seminarkosten sind vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin zu tragen. Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Zeitstunden sind nicht förderfähig.
Ansprechpartner: serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal
Thüringen
Das Land Thüringen fördert mit einem Zuschuss von bis zu 1.000 Euro sozialversicherungspflichtige Beschäftigte, deren Jahreseinkommen zwischen 20.000 und 40.000 Euro (Einzelveranlagung; bei gemeinsamer Veranlagung das Doppelte) liegt und die in Thüringen ansässigen Unternehmen arbeiten. Förderungsfähig sind alle unsere Kurse, der beruflichen Ausübung/Fortbildung der aktuellen beruflichen Tätigkeit dienen.
Ansprechpartner: www.gfaw-thueringen.de
Die Bildungskarenz ist eine Regelung, die es Arbeitnehmer*innen ermöglicht, in Absprache mit ihrem Arbeitgeber eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen, um sich weiterzubilden. Während dieser Zeit erhalten sie vom Arbeitsmarktservice (AMS) das sogenannte Weiterbildungsgeld, das in der Höhe des Arbeitslosengeldes liegt.
Informiere Dich beim AMS über Förderungsmöglichkeiten Deines Bundeslandes in Österreich.
Nach Klick auf Dein jeweiliges Bundesland bekommst Du in Form einer Abfrage letztlich Informationen darüber, ob ein Leistungsanspruch besteht und in welcher Höhe.
Vorabinformationen zur Bildungskarenz findest Du bei uns.
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