Die Bildungskarenz in Österreich ist eine attraktive Möglichkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich beruflich oder persönlich weiterzubilden, während sie gleichzeitig eine finanzielle Absicherung erhalten. Sie erlaubt es, für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten die berufliche Tätigkeit zu unterbrechen und sich voll auf eine Weiterbildung zu konzentrieren. Aber auch für Arbeitslose gibt es spezielle Fördermöglichkeiten, die Weiterbildungen unterstützen und neue Karrierechancen eröffnen.
Was ist die Bildungskarenz?
Die Bildungskarenz ist eine Regelung, die es Arbeitnehmer*innen ermöglicht, in Absprache mit ihrem Arbeitgeber eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen, um sich weiterzubilden.
Während dieser Zeit erhalten sie vom Arbeitsmarktservice (AMS) das sogenannte Weiterbildungsgeld, das in der Höhe des Arbeitslosengeldes liegt.
Voraussetzungen für die Bildungskarenz:
- Arbeitsverhältnis: Das Arbeitsverhältnis muss mindestens sechs Monate ununterbrochen beim aktuellen Arbeitgeber bestehen.
- Vereinbarung: Es ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber erforderlich.
- Bildungsmaßnahme: Die geplante Weiterbildung muss mindestens 20 Stunden pro Woche beanspruchen. Bei Personen mit Betreuungspflichten (z. B. für Kinder) reichen 16 Wochenstunden.
- AMS-Meldung: Die Weiterbildung muss vorab vom AMS genehmigt werden.
Dauer:
Die Bildungskarenz kann für eine durchgehende Dauer von bis zu 12 Monaten oder in Teilen (z. B. 2-mal 6 Monate) innerhalb von vier Jahren genommen werden.
Finanzielle Unterstützung:
Das Weiterbildungsgeld beträgt mindestens 15 Euro pro Tag, orientiert sich aber in der Regel an der Höhe des Arbeitslosengeldes.
Bildungsteilzeit: Eine Alternative zur Bildungskarenz
Wer sich weiterbilden möchte, aber nicht ganz auf sein Einkommen verzichten kann, kann die Bildungsteilzeit wählen. Dabei wird die Arbeitszeit reduziert, und das AMS zahlt einen Bildungsteilzeitgeld-Zuschuss, der derzeit bei 2,72 Euro pro Stunde der Arbeitszeitreduktion liegt.
Voraussetzungen:
- Reduktion der Arbeitszeit um mindestens 25 % und maximal 50 %.
- Nachweis der Weiterbildung mit einem Mindestumfang von 10 Wochenstunden.
Förderungen für Arbeitslose: Qualifizierung statt Stillstand
Auch Arbeitslose können von Förderprogrammen profitieren, um ihre beruflichen Chancen zu verbessern:
Qualifizierungsförderung für Beschäftigte (AMS):
- Arbeitslose können an beruflichen Aus- und Weiterbildungen teilnehmen, die das AMS fördert.
- Ziel ist es, die Beschäftigungschancen zu erhöhen oder einen Wiedereinstieg zu ermöglichen.
Fachkräftestipendium:
- Es richtet sich an Personen, die eine Ausbildung in einem Mangelberuf (z. B. Pflege, IT, Technik) absolvieren möchten.
- Es ersetzt das Einkommen während der Ausbildungszeit und wird über das AMS abgewickelt.
Arbeitsstiftung:
- Bei Umstrukturierungen oder Massenkündigungen in Unternehmen können Betroffene im Rahmen einer Arbeitsstiftung eine neue Ausbildung starten.
Warum lohnt sich die Bildungskarenz?
- Berufliche Weiterentwicklung: Sie ist ideal, um neue Fähigkeiten zu erwerben, eine Umschulung zu machen oder berufsbegleitende Studien zu absolvieren.
- Zeit für persönliche Projekte: Auch sprachliche oder kreative Weiterbildungen sind möglich.
- Finanzielle Sicherheit: Weiterbildungsgeld sorgt dafür, dass die Auszeit nicht mit finanziellen Einbußen verbunden ist.
Wie beantragt man die Bildungskarenz?
- Schritt 1: Abstimmung mit dem Arbeitgeber und Abschluss einer schriftlichen Vereinbarung.
- Schritt 2: Auswahl und Anmeldung zur Bildungsmaßnahme.
- Schritt 3: Antragstellung beim AMS.