In wirtschaftlich schwierigen Zeiten oder saisonalen Schwankungen stehen Unternehmen oft vor einer herausfordernden Entscheidung: Kündigungen oder Kurzarbeit? Doch es gibt eine clevere Alternative, die nicht nur Kosten auffängt, sondern gleichzeitig die Zukunft des Unternehmens sichert – die geförderte Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz (QCG).
Warum Weiterbildung statt Kündigung?
Viele Unternehmen übersehen, dass die Bundesagentur für Arbeit nicht nur die Weiterbildungskosten, sondern auch einen erheblichen Teil der Lohnkosten übernimmt.
Gerade in umsatzschwachen Monaten kann das eine Win-Win-Situation sein:
Kosten sparen: Durch die Lohnkostenerstattung reduziert sich die finanzielle Belastung für das Unternehmen erheblich.
Mitarbeiter halten: Statt wertvolle Fachkräfte zu verlieren, können Unternehmen ihre Mitarbeiter qualifizieren und an das Unternehmen binden.
Zukunft sichern: Die erworbene Qualifikation stärkt das Unternehmen langfristig – insbesondere in Bereichen wie Digitalisierung, Automatisierung oder neuen Technologien.
Wie funktioniert die Förderung?
Das Qualifizierungschancengesetz bietet attraktive Zuschüsse:
- Lohnkostenzuschuss für Unternehmen: Je nach Unternehmensgröße werden bis zu 100 % der Lohnkosten übernommen.
- Übernahme der Weiterbildungskosten: Die Schulungsgebühren werden vollständig oder anteilig durch die Agentur für Arbeit gedeckt.
- Sonderförderungen für ältere Mitarbeiter oder Menschen mit Behinderung.
Ein Rechenbeispiel für ein kleines Unternehmen (< 10 Mitarbeiter) mit der maximalen Förderung.
Rahmendaten:
- Kosten der Weiterbildung: 8.000 €
- Dauer der Weiterbildung: 20 Wochen (5 Monate)
- Monatliches Bruttogehalt des Mitarbeiters: 3.500 €
- Unternehmensgröße: < 10 Mitarbeiter (kleines Unternehmen)
- Fördersatz für Lohnkosten: 100 % (da kleine Unternehmen die volle Erstattung erhalten können)
- Fördersatz für Weiterbildungskosten: 100 %
1️⃣ Förderung der Weiterbildungskosten
🔹 Gesamtkosten der Weiterbildung: 8.000 €
🔹 Förderung durch die Agentur für Arbeit: 100 % → 8.000 €
🔹 Eigenanteil des Unternehmens: 0 €
2️⃣ Förderung der Lohnkosten während der Weiterbildung
🔹 Arbeitgeber-Bruttokosten für 5 Monate: 21.000 €
🔹 Förderung der Lohnkosten (100 %): -21.000 €
🔹 Eigenanteil des Unternehmens: 0 €
3️⃣ Gesamtkosten für das Unternehmen
Ohne Förderung:
🔹 Weiterbildungskosten: 8.000 €
🔹 Lohnkosten für 5 Monate: 21.000 €
🔹 Gesamtkosten ohne Förderung: 29.000 €
Mit Förderung:
🔹 Übernahme Weiterbildungskosten: -8.000 €
🔹 Übernahme Lohnkosten: -21.000 €
🔹 Eigenanteil des Unternehmens: 0 €
💰 Ersparnis durch die Förderung: 29.000 € (100 %!)
Praktische Vorteile für Unternehmen
Viele Branchen haben saisonale Schwankungen oder erleben temporäre Umsatzeinbußen. Eine strategisch geplante Weiterbildung kann diese Zeit optimal überbrücken:
Statt Leerlauf sinnvoll nutzen: Mitarbeitende sind nicht untätig, sondern bilden sich weiter.
Geringere Personalkosten: Dank der Förderung bleibt das Unternehmen finanziell stabil.
Fachkräfte langfristig sichern: Nach der Krise stehen gut ausgebildete Mitarbeiter bereit.
Weiterbildung als nachhaltige Lösung
Die geförderte Weiterbildung ist nicht nur eine finanzielle Entlastung in schwierigen Zeiten, sondern auch eine kluge Investition in die Zukunft. Unternehmen sollten diese Möglichkeit aktiv nutzen, um sich auf kommende Herausforderungen vorzubereiten – anstatt in Krisenzeiten wertvolle Mitarbeiter zu verlieren.
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